Nachlass stiften

Mit Ihrem Nachlass Zukunft stiften – nachhaltig, sozial, wirkungsvoll

 

Ein Testament zugunsten der Deutschen Möbel-Stiftung wirkt über das eigene Leben hinaus: 

Es schafft Perspektiven, unterstützt Bedürftige und ermöglicht sozialen Einrichtungen ein Zuhause mit Würde.

Sie möchten mit Ihrem Nachlass etwas Gutes tun?

Ein Nachlass an die Deutsche Möbel-Stiftung ist mehr als eine testamentarische Verfügung – es ist ein aktives Bekenntnis zu Mitmenschlichkeit und Verantwortung.

Viele Menschen möchten mit ihrem Nachlass mehr bewirken als finanzielle Werte weitergeben. Sie wollen ein Zeichen setzen – für sozialen Zusammenhalt, für Chancengleichheit und für eine bessere Zukunft. Durch eine Nachlassspende an die Deutsche Möbel-Stiftung geben Sie benachteiligten Menschen Halt und Raum. 

Ihre Unterstützung verwandelt gebrauchte Möbel in neue Lebensräume: Ob für geflüchtete Familien, benachteiligte Jugendliche oder soziale Initiativen – Ihr Vermächtnis schenkt Hoffnung. Gemeinsam gestalten wir diesen Beitrag ganz nach Ihren Vorstellungen – seriös, verantwortungsvoll und mit Respekt vor Ihrem Lebenswerk.

Warum die Deutsche Möbel-Stiftung?

Wer seinen Nachlass stiftet, entscheidet sich für ein sinnstiftendes Vermächtnis. Die Deutsche Möbel-Stiftung verwandelt Ihr Erbe in konkrete Hilfe: Möbelspenden für soziale Projekte, Wohnraum für Bedürftige und neue Perspektiven für Menschen in schwierigen Lebenslagen.

Langfristige Wirkung

Ihr Nachlass wirkt über Jahrzehnte hinweg – durch gezielte Förderprojekte, die dauerhaft unterstützen. Jeder Beitrag schafft reale Veränderungen im Leben anderer.

Hilfe, die ankommt

Wir arbeiten mit Schulen, Kitas, Jugendhilfen und Einrichtungen für Wohnungslose – Ihre Unterstützung erreicht dort, wo sie gebraucht wird. 

Ein Zuhause schenken

Ein Bett, ein Schrank, ein Tisch: Für viele bedeutet das bereits ein Stück Zuhause. Ihre Nachlassspende ermöglicht genau das.

Nachhaltig helfen

Mit Ihrem Erbe fördern Sie Wiederverwendung statt Wegwerfen. Gebrauchte Möbel erhalten ein zweites Leben – für Menschen, die eines neu beginnen.

Verlässlich verwaltet

Als gemeinnützige Stiftung sind wir rechtlich verpflichtet, Ihre Mittel zweckgebunden, transparent und sicher zu verwenden.

Individuelle Gestaltung

Ob Testament, Vermächtnis oder Zustiftung: Wir beraten Sie vertraulich und helfen, Ihre Wünsche rechtsverbindlich umzusetzen. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Nachlass

Wie kann ich die Deutsche Möbel-Stiftung in meinem Testament berücksichtigen?

Sie können die Deutsche Möbel-Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament einsetzen. Dabei ist es möglich, sowohl Geldbeträge als auch Sachwerte zu übertragen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vorstellungen rechtssicher und klar zu formulieren. 

 

Was genau bedeutet "Nachlass stiften"?

Wenn Sie Ihren Nachlass (oder einen Teil davon) an die Deutsche Möbel-Stiftung übertragen, setzen Sie Ihr Vermögen gezielt für einen gemeinnützigen Zweck ein. Ihre Mittel fließen in konkrete Projekte – etwa in die Ausstattung von Wohnräumen für bedürftige Menschen, in die Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen oder in den Ausbau unserer Hilfsstrukturen.

 

Welche Arten von Vermögenswerten kann ich der Stiftung überlassen?

Grundsätzlich können Sie uns alle in einem Testament verfügbaren Werte überlassen. Dazu zählen insbesondere:

  • Mobiliar und Hausrat
  • Kleidung und Textilien
  • Schmuck, Kunst- oder Sammlerstücke
  • Immobilien (z. B. Wohnungen oder Häuser)
  • Barvermögen oder Bankguthaben
  • Wertgegenstände und Nachlassobjekte jeder Art

Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam prüfen können, wie Ihre Werte sinnvoll eingesetzt und verwertet werden können. 

 

Was passiert mit meinem Nachlass nach der Übertragung? 

Alle überlassenen Vermögenswerte werden von uns zweckgebunden verwendet. Möbel und Einrichtungsgegenstände werden nach Möglichkeit direkt an soziale Projekte oder bedürftige Menschen weitergegeben. Andere Werte, wie Immobilien oder Schmuck, können zur Finanzierung unserer Stiftungsarbeit eingesetzt werden – ganz in Ihrem Sinne. 

 

Kann ich konkrete Verwendungswünsche festlegen?

Ja. Sie können festlegen, ob Ihre Nachlassspende bevorzugt für bestimmte Zielgruppen (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, wohnungslose Menschen) oder Regionen eingesetzt werden soll. Wir dokumentieren Ihre Wünsche schriftlich und verpflichten uns zur zweckgebundenen Umsetzung. 

 

Ist meine Nachlassspende steuerlich absetzbar?

Die Deutsche Möbel-Stiftung ist derzeit noch nicht als gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne anerkannt. Das bedeutet: Wir dürfen aktuell keine Spendenquittungen im Sinne des §10b EStG oder Erbschaftsteuerbefreiungen nach §13 ErbStG ausstellen. Allerdings können wir Ihnen Zuwendungsbescheinigungen für Sach- und Geldwerte ausstellen, die intern dokumentieren, wie Ihre Spende verwendet wurde. Eine steuerliche Absetzbarkeit ist derzeit nicht gegeben – wir informieren Sie, sobald sich dieser Status ändert. 

 

Kann ich meine Entscheidung jederzeit ändern oder widerrufen?

Selbstverständlich. Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange Sie testierfähig sind. Wir empfehlen, Ihr Testament regelmäßig zu prüfen – besonders bei familiären oder persönlichen Veränderungen. Falls Sie Ihre Stiftungseinsetzung überdenken möchten, stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.

 

Wie sicher ist meine Nachlassspende?

Wir dokumentieren alle Nachlässe und Zuwendungen transparent und nachvollziehbar. Unser Anspruch ist es, Ihre Werte mit größtem Respekt zu behandeln und sie verantwortungsvoll im Sinne Ihrer Wünsche einzusetzen. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation über die Verwendung Ihrer Spende.

 

Wie läuft der Prozess ab - vom ersten Kontakt bis zur Nachlassregelung

  1. Unverbindliches Erstgespräch: Wir klären gemeinsam Ihre Wünsche und Vorstellungen.
  2. Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt: Auf Wunsch stellen wir Kontakt zu Partnern her.
  3. Testamentserstellung: Sie setzen die Deutsche Möbel-Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein.
  4. Verwaltung und Umsetzung: Im Erbfall übernehmen wir die Regelung Ihres Nachlasses und setzen Ihre Vorgaben um.

Kontakt
Nachlassverwaltung 

E-Mail: nachlass@moebelstiftung.de

Anschrift: 

Deutsche Möbel-Stiftung

Abteilung: Nachlassverwaltung

Sickingenstr. 20-28

10553 Berlin

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